STAND: FEBRUAR 2016
Allen Angeboten, Lieferungen und Leistungen von Dekorationsverleih Diana Schmidt bezüglich der Durchführung von Veranstaltungen und Vermietungen von Leihartikeln gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Zusätzliche und abweichende Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform wenn sie von genannter Firma ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen erbracht wurde.
Alle Angebote sind freibleibend. Ein Mietauftrag kommt erst dann zustande, wenn der Kunde die von Dekorationsverleih Diana Schmidt erhaltene Auftragsbestätigung rechtsverbindlich unterzeichnet hat, soweit Dekorationsverleih Diana Schmidt nicht vorher in anderer Weise den Auftrag rechtsverbindlich angenommen hat. Mietartikel jeglicher Art ,soweit nicht in Rechnung gestellt, sind unverkäuflich und werden Ihnen für die Veranstaltung unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Sie dürfen diese Gegenstände nur für den angegebenen Anlass nutzen und nicht weiter an Dritte vermieten.
Finden Verträge zur Durchführung einer Veranstaltung mit Dritten statt, erfolgt ein solcher Vertragsabschluss im Namen und mit Vollmacht des Kunden. Dies betrifft insbesondere die Anmietung von Räumen, den Abschluss von Verträgen im Gastronomiebereich, sowie den Abschluss von Verträgen mit Künstlern & Co. Alle Leistungen von genannter Firma (z.B. Ideen, Konzepte für Veranstaltungen etc.) auch einzelne Teile daraus, bleiben im Eigentum Dekorationsverleih Diana Schmidt. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung zum vereinbarten Zweck. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit dem Dekorationsverleih Diana Schmidt darf der Kunde die Leistungen des Auftragnehmers nur selbst, ausschließlich im Bestimmungsland und nur für die Dauer des Vertrages nutzen.
Der Mietpreis eines Artikels wird auf Grund der aktuellsten Preisliste festgelegt und gilt ab Lager für jeweils 3 Tage (= 1 Mieteinheit), auch wenn die gemieteten Artikel vorzeitig und/oder unbenutzt zurückgegeben werden.
Für evtl. Ausfälle übernehmen wir keine Haftung. Der Mieter hat für ausreichende und korrekte Stromversorgung zu sorgen. Sollte dies nicht sichergestellt sein, behalten wir uns vor den Mietvertrag aufzulösen und die darin aufgeführten Geräte nicht auszuhändigen bzw. in Betrieb zu nehmen.
Die Mietartikel werden dem Mieter nur für den vereinbarten Zeitraum zur Verfügung gestellt. Für eine Verlängerung dieses Zeitraums ist die schriftliche Zustimmung von Dekorationsverleih Diana Schmidt erforderlich.
Werden die Mietartikel nicht termingerecht zurückgegeben, verlängert sich das Mietverhältnis automatisch bis zum Tag der Rückgabe. Für jede angefangene Mieteinheit wird die volle Gebühr berechnet. Wenn der Mieter die Ware nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgeben kann, muss der Mieter Dekorationsverleih Diana Schmidt spätestens einen Tag vor Ablauf des vereinbarten Mietzeitraums darüber informieren.
Wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, werden die Mietartikel im Lager von Dekorationsverleih Diana Schmidt durch den Mieter selbst abgeholt und zurückgebracht. Bei der Abholung muss der Mieter die Bestellung selbst auf Vollständigkeit und Tauglichkeit kontrollieren. Außerdem muss der Mieter selbst für einen vorschriftsmäßigen Transport Sorge tragen. Die Mietartikel müssen in einem geschlossenen Fahrzeug transportiert werden.
Der Transport wird separat nach Gewicht, Volumen und Entfernung wie folgt berechnet und gilt ab Lager bis hinter die erste ebenerdige Tür. Unsere Transportkosten setzen sich wie folgt zusammen: Personenwagen pro km 0,40 €, Transporter bis 3,5t Ladegewicht pro km 0,80 €. Wenn eine weitere Person von Dekorationsverleih Diana Schmidt zum Ausladen benötigt wird, berechnet Dekorationsverleih Diana Schmidt pro Stunde zusätzlich 15,00 €
Bei Anlieferung und Abholung des Mietgutes im vereinbarten Zeitraum hat der Mieter dafür zu sorgen, dass er selbst oder eine von ihm bevollmächtigte Person anwesend ist. Der Mietgutempfang muss per Unterschrift auf dem Lieferschein gegengezeichnet werden. Sollte der Mieter zum vereinbarten Termin der Anlieferung nicht anwesend sein, wird das Mietgut am Veranstaltungsort hinterlassen und der Mieter erkennt die ordnungsgemäße und vollständige Anlieferung an.
Bei der Anlieferung der Mietartikel muss der Mieter die Mietartikel sofort kontrollieren. Eventuelle Versäumnisse müssen innerhalb von zwei Stunden nach Warenübergabe an Dekorationsverleih Diana Schmidt telefonisch gemeldet werden. Am vereinbarten Abholtermin müssen die Mietartikel, wie sie auch bei der Anlieferung gestanden haben, bereitstehen. Bei der Abholung werden die Mietartikel sofort, soweit möglich, kontrolliert und gezählt. Wenn das Material aus Glas und/oder anderen kleinen Materialien besteht, kann es nicht sofort beim Einladen kontrolliert werden. Der Mieter ist damit einverstanden, dass die definitive Zählung und Kontrolle erst in den Lagern von Dekorationsverleih Diana Schmidt nach vollständig erfolgtem Reinigungsprozess stattfindet.
Bei Beschädigung oder Verlust unserer Verleihgegenstände behalten wir und das Recht vor, Ihnen den Wiederbeschaffungspreis in Rechnung zu stellen Der Mieter trägt die Verantwortung für das Leihgut von der Übernahme bis zur Rückgabe der Ware. Die Rücknahme erfolgt unter Vorbehalt, da exakte Bruch- und Fehlmengen sowie Beschädigungen erst nach vollständig erfolgtem Reinigungsprozess ermittelt werden können. Dekorationsverleih Diana Schmidt garantiert eine gewissenhafte und dokumentierte Arbeitsweise.
Der Gesamtrechnungsbetrag ist bei Übernahme der Ware fällig. Zahlungsmöglichkeiten sind Bargeld oder Überweisung ab einem Auftragswert von 100 € brutto. Bei einer Überweisung muss der Betrag bis zu 2 Wochen vor Veranstaltungsdatum überwiesen werden. Wird ein bereits erteilter Auftrag vor Beginn des Mietzeitraums abgesagt, wird wie folgt ein Pauschalbetrag gefordert: 30 Tage vor vertraglichem Mietbeginn 20% von der Gesamtsumme, Stornierung bis 14 Tage vor vertraglichem Mietbeginn 50% von der Gesamtsumme, Stornierung 14 Tage vor vertraglichem Mietbeginn 100% von der Gesamtsumme.
Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt zu zahlen, sofern dies auf der Rechnung nicht anders vermerkt ist. Bei Verzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz zu erheben. Durch Verzug entstehende Kosten, wie Mahngebühren, Rechtskosten usw. hat der Kunde in voller Höhe zusätzlich zu tragen.
Der Mietpreis sowie die Transportkosten beinhalten nicht den Auf- und Abbau sowie das Vertragen und Einsammeln der gemieteten Gegenstände. Diese Leistungen übernehmen wir gerne gegen gesonderte Berechnung.
Bei Lieferung an Sonn- und Feiertagen erheben wir einen Zuschlag von 20 %.
GEMA / Behörden / Versicherung Der Auftraggeber ist für sämtliche anfallenden Gebühren, Versicherungen und Steuern zuständig (z.B. GEMA, Vergnügungssteuer, Veranstalter-Haftpflichtversicherung).
Alle Mietgegenstände sind grundsätzlich nicht versichert. Bei der Anlieferung von Geräten haftet der Mieter im vollem Umfang mit dem Wiederbeschaffungswert für sämtliche Schäden und Verlust, sowie hierdurch evtl. entgangene Mieteinnahmen, auch wenn die Schäden nicht von ihn selbst sondern z.B. von seinen Gästen oder Personal verursacht wurden. Für Transportschäden und entstandene Schäden vor Ort, insbesondere durch unsachgemäße Handhabung der Mietsache durch den Mieter, übernimmt der Vermieter keine Haftung. Reparatureingriffe des Mieters sind nicht zulässig. Dekoratiosverleih Diana Schmidt haftet nicht für grobes Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer. Der Mieter hat keinen Anspruch auf Schadenersatz oder Minderung, wenn von ihm getroffene Zusagen (z.B. Bereitstellung von Hilfskräften, Parkplätzen, Stromversorgung, Zufahrtswegen, etc.) oder andere ihm ablegende Pflichten nicht einhält und dadurch eine Vertragserfüllung seitens des Dekorationsverleihs Diana Schmidt erst durch Mehraufwand bzw. verspätet bzw. gänzlich unmöglich macht. Reklamationen sind vom Kunden innerhalb von drei Werktagen schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden das Recht auf einen Schadenersatz, das auf Höhe des vereinbarte Honorar beschränkt ist zu. gleich aus welchem Rechtsgrunde.
Dekorationsverleih Diana Schmidt behält sich vor, bei größeren Aufträgen, vom Mieter eine Kautionssumme zu berechnen, die bei ordnungsgemäßer Rückgabe von Mietgegenständen zurückgezahlt wird. Bei korrekter Rückgabe der Mietartikel wird die Kautionssumme durch Dekorationsverleih nach Kontrolle der Leihartikel so schnell wie möglich an den Mieter zurückgezahlt.
Für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Zugang des Kündigungsschreibens maßgeblich. Bei vorzeitiger Kündigung oder Vertragsstornierung seitens des Auftraggebers, innerhalb der letzten 14 Tage vor Veranstaltungstermin, ist dieser verpflichtet eine Schadensersatzleistung in Höhe von 100% des Gesamtnettobetrages zzgl. MwSt. zu erstatten. Bei Krankheits- oder Unfallbedingter Absage seitens des Auftragnehmers muss dieser für entsprechenden Ersatz sorgen und die Durchführung der gebuchten Aktion in jedem Fall zu den gleichen Konditionen gewährleisten, oder ein neuer Termin wird festgesetzt. Die Gültigkeit dieses Vertrages ist wetterunabhängig. Veranstaltungsabsagen die auf das Wetter bezogen sind, werden mit 100% Ausfallpauschale berechnet.
Der Mieter verpflichtet sich, die Gegenstände pfleglich zu behandeln und in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Bei Rückgabe von nicht gesäubertem Geschirr wird ein Aufpreis berechnet.
Glas, Kerzenleuchter usw. werden nach der Rückgabe grundsätzlich gegen Entgelt von Dekorationsverleih Diana Schmidt gereinigt. Bitte informieren Sie sich über die Konditionen. Bei extremer Verschmutzung der gemieteten Artikel, hat Dekorationsverleih Diana Schmidt das Recht, die zusätzlich entstandenen Kosten dem Mieter nachträglich in Rechnung zu stellen. Textilien (z.B. Tischtücher, Hussen etc.) müssen nach der Benutzung an Dekorationsverleih Diana Schmidt trocken zurückgegeben werden. Preise für Textilien sind inklusive Reinigung.
Wir speichern und verarbeiten Ihre Kundendaten in unserer EDV-Anlage. Der Kunde stimmt der Weitergabe seiner persönlichen Daten im Rahmen unseres Geschäftsbetriebes (z.B. an unsere Banken/Steuerbüro etc.) zu. Für den Fall, dass ein Kunde seinen Verpflichtungen aus den mit uns geschlossenen Verträgen nicht im vollen Umfang nachkommt, (z.B. Scheck/Wechselprotest, LEZ Rücklauf, verzögerte Rückgabe/Unterschlagung von Mietsachen, vorsätzliche Beschädigungen) erklärt er sich mit Weitergabe seiner Daten an Kreditschutzvereine und Brancheninformationsdienste ausdrücklich einverstanden.
Die Haftung vom Dekorationsverleih Diana Schmidt richtet sich ausschließlich nach den schriftlichen Vereinbarungen der Parteien. Alle hierin nicht ausdrücklich zugestandenen Ansprüche – auch Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist das Gericht in dessen Bezirk Dekorationsverleih Diana Schmidt ihren Sitz hat.
Jede Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ist separat und eigenständig auszulegen. Ist eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen vollständig oder teilweise ungültig oder nicht durchsetzbar, so wird die Wirksamkeit dieser Geschäftsbedingungen im Übrigen dadurch nicht beeinträchtigt. In diesem Fall ist die betreffende Bestimmung lediglich im unbedingt nötigen Umfang zu beschränken oder zu streichen und durch eine gültige Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck dieser Geschäftsbedingungen am ehesten entspricht, sodass die Geschäftsbedingungen im Übrigen davon unberührt und voll wirksam bleiben.
Deko-Verleih Diana Schmidt · Siedlung 1 e · 99628 Olbersleben
Mobil 0177-3 25 27 61 · E-Mail